Anfrage für den Finanzausschuss: Friedhofsgebühren für Rasengräber angemessen?
Für die Finanzausschusssitzung am 22.06.2023 stellen wir folgende schriftliche Anfrage an die Verwaltung:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Brandes,
die FDP-Gemeinderatsfraktion stellt der Verwaltung folgende Anfrage mit der Bitte um Beantwortung im Finanzausschuss:
Gibt es verwaltungsseitig eine Begründung dafür, dass ein Rasenurnenreihengrab laut aktueller Friedhofsgebührensatzung 918,00 € kostet und damit erheblich hö- here Gebühren auslöst als ein anonymes Urnenreihengrab mit 713,00 €?
Entsteht durch die Anlegung von Rasenurnenreihengräbern ein höherer Unterhal- tungsaufwand auf den Friedhöfen im Vergleich zu anonymen Urnenreihengräbern?
Hintergrund:
Im Flecken Bovenden hat die Entfernung von Grabschmuck auf Rasenurnenreihen- gräbern vor kurzem für Unmut bei Angehörigen von Verstorbenen gesorgt. Diese Ir- ritationen konnten dankenswerterweise auch durch Vermittlungsvorschläge der Ver- waltung aufgelöst werden, haben aber die Aufmerksamkeit auf die aktuellen Rege- lungen der Friedhofs- und der Friedhofsgebührensatzung gelenkt.
Unabhängig davon, ob ein Verbot von Grabschmuck auf Rasenurnenreihengräbern laut geltender Friedhofssatzung überhaupt besteht, stellt sich die Frage, ob der aktu- elle Gebührentarif angemessen ist.
So wird die Entfernung des Grabschmuckes vonseiten der Verwaltung damit begrün- det, dass bei Mäharbeiten auf den Rasenurnenreihengräbern unmittelbar über die Grabsteine gemäht würde. Diese Argumentation erscheint für sich genommen auch schlüssig.
Fraglich ist aber, inwiefern bei einem solchen Vorgehen der Aufwand für die Fried- hofsunterhaltung bei Rasengräbern höher sein soll als bei anonymen Urnengräbern. Nach unserem Verständnis macht es keinen Unterschied, ob ein Rasenmäher über eine anonyme Grabstätte oder über eine Rasengrabstätte mit im Boden liegender Namenstafel hinweg fährt.
Es fällt insofern auf, dass nach aktueller Friedhofsgebührensatzung ein Rasenurnen- reihengrab 918,00 € kostet, ein anonymes Urnenreihengrab aber nur 713,00 €.
Ein Vergleich mit anderen Gemeinden in der Region ergibt, dass diese keine höheren Gebühren für Rasengräber erheben. In der Gemeinde Rosdorf beispielsweise kosten Rasenurnengräber ebenso wie anonyme Urnengräber je 550,00 €.
Nach unserer Auffassung kann eine höhere Gebühr für Rasengräber nur gerechtfer- tigt werden, wenn die Angehörigen dafür auch umfassendere Gestaltungsmöglich- keiten auf den Gräbern erhalten, zum Beispiel in Form von Grabschmuck. Diese Frage sollte im Rahmen einer Aktualisierung der Friedhofssatzung geklärt werden. Dabei sprechen wir uns bereits jetzt im Interesse einer vielfältigen Erinnerungskultur für eine Lösung aus, die den Angehörigen möglichst individuelle Formen der Erinnerung ermöglicht.
In Vorbereitung auf diese politische Diskussion besteht ein Interesse daran, die Er- klärung der Verwaltung für den aktuellen Gebührentarif zu erfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Risting
(Ratsherr; Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion)
Antwort der Verwaltung vom 22.06.2023:
„Die Berechnung der Gebühren für die Rasengräber sowie die anonymen Grabstellen beinhaltet zunächst einmal die ganz normalen Tarife für die jeweilige Grabart. Diese wird anhand der Größe des Grabes sowie der Nutzungsdauer errechnet. Hinzu kommen die Kosten für die Unterhaltung dieser Gräber, die durch die Gemeinde und nicht wie bei den anderen Grabarten durch die Angehörigen übernommen wird.
Die anonymen Gräber sind in der Regel auf einem Rasenfeld zusammen gefasst, es gibt lediglich eine Steele, auf welcher der Name des verstorbenen angebracht werden kann. Diese Felder werden im Rahmen der Friedhofsunterhaltung regelmäßig mit einem Aufsitzmäher gemäht. Der Zeitanteil je Grab beträgt bei einem Erdgrab ca. 2 Minuten, bei einem Urnengrab etwa 1 Minute pro Mähvorgang.
Bei den Rasengräbern ist jedes Grab individuell gestaltet. Mal ist eine Platte eingelassen, mal ein kleinerer Grabstein aufgestellt. Diese Flächen können nicht mit einem Aufsitzmäher gemäht werden. Hier wird mit einem Handrasenmäher gemäht, um Beschädigungen an den Grabplatten zu verhindern und um um die aufgestellten Steine herum zu mähen. Darüber hinaus kommt ein Freischneider zum Einsatz. Der Zeitaufwand ist daher doppelt so hoch wie für ein anonymes Grab, nämlich 4 Minuten für ein Erdgrab und 2 Minuten für ein Urnengrab.
In diesem Zusammenhang wird auf die letzte Friedhofsgebührenkalkulation verwiesen, in der die unterschiedlichen Zeitanteile entsprechend dargestellt wurden.“