Antrag für den Gemeinderat: Erhöhung der Vergnügungssteuer über mehrere Jahre abstufen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Brandes,
für die nächste Gemeinderatssitzung stellen wir zur weiteren Beratung im Finanzausschuss folgenden Antrag:
Die Erhöhung der Vergnügungssteuer von bisher 15 auf 20 % erfolgt nicht auf einen Schlag zum 01.01.2026, sondern vielmehr gestaffelt über 5 Jahre um jeweils einen Prozentpunkt jährlich.
§ 7 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für die Benutzung von Spielgeräten (Vergnügungssteuersatzung) wird zu diesem Zweck wie folgt neu gefasst:
„Der Steuersatz beträgt für jedes Gerät mit Gewinnmöglichkeit (§ 6 Abs. 1) – bezogen auf den jeweiligen Kalendermonat:
in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie an anderen Ausstellungsorten
- ab dem 01.01.2026 16 v.H. des Einspielergebnisses
- ab dem 01.01.2027 17 v.H. des Einspielergebnisses
- ab dem 01.01.2028 18 v.H. des Einspielergebnisses
- ab dem 01.01.2029 19 v.H. des Einspielergebnisses
- ab dem 01.01.2030 20 v.H. des Einspielergebnisses“
Begründung:
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 06.12.2024 ist die Vergnügungssteuer, welche zuvor 10 % des Einspielergebnisses betrug, zum 01.01.2025 auf 15 % und im gleichen Zuge zum 01.01.2026 auf 20 % erhöht worden. Begründet wurde dies mit der vermeintlichen Lenkungswirkung der Vergnügungssteuer sowie mit dem Ziel, durch die Steuererhöhung Mehreinnahmen zu generieren.
Unabhängig davon, dass unsere Fraktion den Einfluss der Vergnügungssteuer auf das Spielverhalten auch weiterhin für höchst fraglich hält und das Bedürfnis nach einer Verbesserung der Einnahmeseite im Gemeindehaushalt nach unserer Auffassung keine Grundlage findet, erkennen wir an, dass sich der Gemeinderat mehrheitlich für eine Erhöhung der Vergnügungssteuer auf 20 % ausgesprochen hat. Um den betroffenen Spielhallenbetreibern jedoch die Gelegenheit zu eröffnen, sich auf diese Erhöhung längerfristiger einstellen zu können, schlagen wir eine über fünf Jahre gestreckte Erhöhung vor. Wir nehmen uns mit diesem Vorschlag ein Beispiel an der Gemeinde Katlenburg-Lindau, die ihre Vergnügungssteuer in den Jahren zwischen 2019 und 2022 ebenfalls schrittweise um jeweils einen Prozentpunkt jährlich erhöht hat. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Risting (Ratsherr; Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion)
Constanze Kohn (Ratsfrau; stellv. Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion)