Antrag: Keine Grundsteuererhöhung durch die Hintertür

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Brandes,

die FDP-Gemeinderatsfraktion stellt für die nächste Sitzung des Gemeinderates am 4.11.2022 folgenden Antrag zur weiteren Beratung im Finanzausschuss:

Die Reform der Grundsteuer auf Bundes- und Landesebene darf nicht zu einer versteckten Steuererhöhung im Flecken Bovenden führen. Bei veränderter Berechnungsgrundlage der Grundsteuer muss der von der Gemeinde festgelegte Hebesatz im Bedarfsfall so angepasst werden, dass das Aufkommen der Grundsteuer im Flecken Bovenden insgesamt dem Aufkommen vor der Reform entspricht.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf das Steueraufkommen im Flecken Bovenden zu prüfen und im Finanzausschuss vorzustellen, durch welche Hebesatzanpassung die anvisierte Aufkommensneutralität hergestellt werden kann.

Begründung:

Die bereits seit 2018 diskutierte Reform der Grundsteuer hat mittlerweile die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer erreicht. Diese müssen oftmals komplizierte Grundsteuererklärungen abgeben. Der vielfach geäußerte Unmut über die aufwendige Steuererklärung zeigt, dass insbesondere das Land Niedersachsen ein sehr bürokratisches Modell der Grundsteuer gewählt hat.

Hinter den Formularen und Paragrafen darf aber nicht vergessen werden, dass die Grundsteuerreform nicht nur eine ärgerliche Formalität ist, sondern für viele Eigentümerinnen und Eigentümer sowie auch für Mieterinnen und Mieter zu einer finanziellen Belastung werden kann.

Denn aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlage kann es passieren, dass die Grundsteuer ohne eine Veränderung des Hebesatzes steigt. Diese Form der versteckten Steuererhöhung ist besonders problematisch, weil es für sie keines Ratsbeschlusses bedarf und die Bürgerinnen und Bürger so zusätzlich belastet werden, ohne dass sich die Politik dafür rechtfertigen müsste.

Aus diesem Grund halten wir es für zwingend geboten, die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf das Steueraufkommen in Bovenden aufzuzeigen und den Hebesatz nötigenfalls so zu senken, dass das Aufkommen der Grundsteuer insgesamt gleichbleibt.

Selbstverständlich werden einzelne Mitbürgerinnen und Mitbürger nach der Reform weniger, andere dagegen mehr Grundsteuer zahlen als zuvor. Wäre dem nicht so, bräuchte es überhaupt keine Reform.

Was jedoch verhindert werden muss ist eine versteckte Steuererhöhung, bei der die Gemeinde insgesamt mehr Grundsteuer eintreibt als vor der Reform. Eine solche Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger wäre in Zeiten der ohnehin hohen wirtschaftlichen Belastungen nicht vermittelbar.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Risting

(Ratsherr; Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion)