Die Änderung des NKomVG ist verfassungswidrig

Bestuhlung des Gemeinderates Bovenden im Bürgerhaus

Ein Rechtsgutachten im Auftrag der FDP-Landtagsfraktion kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Die von SPD und CDU im Landtag geplante Änderung des NKomVG, mit der kleine Fraktionen bei der Ausschussbesetzung benachteiligt werden sollen, ist verfassungswidrig.

Sowohl die Minderheitenrechte kleiner Fraktionen als auch der Vertrauensschutz der Wählerinnen und Wähler, die am 12. September 2021 ihre Stimmen bei den Kommunalwahlen abgegeben haben, werden durch die Gesetzesänderung verletzt.

Wir appellieren eindringlich an die Landtagsabgeordneten von SPD und CDU, von diesem unverschämten und undemokratischen Vorhaben Abstand zu nehmen.

Das gesamte Gutachten von Frau Dr. Fontana ist hier abrufbar: