Keine übermäßige Anhebung der Wertgrenzen bei Rechtsgeschäften der laufenden Verwaltung

In der Gemeinderatssitzung am kommenden Freitag stellen die Fraktionen von FDP und FWG einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage BV/741/2025, mit der die Wertgrenzen für Geschäfte der laufenden Verwaltung auf 25.000 € erhöht werden sollen. Demnach sollen Geschäfte unterhalb dieser Wertgrenze künftig ohne Zustimmung von Rat oder Verwaltungsausschuss möglich sein. Bisher liegt die Grenze bei 10.000 bzw. 13.000 €.
Anstelle der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Wertgrenzen auf 25.000 € setzen wir uns für eine moderatere Anpassung auf 20.000 € ein. Diese erscheint in Anbetracht von Inflation und allgemeinen Kostensteigerungen insbesondere im Baugewerbe vertretbar, aber auch hinreichend.
Damit soll ein Ausgleich geschaffen werden zwischen einer effizienten Verwaltungsarbeit einerseits und der wichtigen Kontrollfunktion des Rates andererseits. Zudem fordern wir eine regelmäßige Überprüfung der Wertgrenzen durch die Verwaltung, um künftige Anpassungen bedarfsgerecht und transparent vorzubereiten.