Schriftliche Anfrage zum Umsetzungsstand des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Brandes,
die FDP-Fraktion stellt für die kommende Sitzung des Gemeinderates am 01.04.2022 folgende schriftliche Anfrage und bittet um Beantwortung in der Sitzung
- Welche konkreten Schritte wurden bisher im Flecken Bovenden unternommen, um das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) umzusetzen?
- Erscheint es aus Sicht der Verwaltung erreichbar, alle Verwaltungsleistungen ab Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten (vgl. § 1 Abs. 1 OZG)?
- Arbeitet der Flecken Bovenden bei der Umsetzung des OZG mit anderen Gemeinden oder höheren Ebenen (kommunale Spitzenverbände, Land, Bund) zusammen?
- Welche ungefähren Kosten entstehen durch die Umsetzung des OZG und gibt es hierfür finanzielle Zuwendungen des Landes oder Bundes aufgrund einer möglichen Konnexität?
Hintergrund:
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG), in Kraft getreten am 18.08.2017, verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden, bis spätestens Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Da die Umsetzungsfrist bereits in circa neun Monaten abläuft, besteht ein Interesse an der Beantwortung der vorstehenden Fragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan Risting
(Ratsherr; Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion)