Steuerbefreiung für Tierheimhunde in Bovenden beschlossen

Hunde, die aus einem Tierheim übernommen werden, werden im Flecken Bovenden künftig für ein Jahr von der Hundesteuer befreit.
Der Finanzausschuss der Gemeinde beschloss in seiner Sitzung am Donnerstag eine Änderung der Hundesteuersatzung und folgte damit einem Antrag der Ratsfraktionen von FDP und FWG.
„Wir freuen uns, dass wir uns mit unserer Forderung nun endlich durchsetzen konnten. Mit der Steuerbefreiung für Tierheimhunde setzen wir einen Anreiz, einen Hund aus dem Tierheim zu übernehmen und ihm ein neues Zuhause zu schenken“, so Jan Risting, Fraktionsvorsitzender der FDP im Gemeinderat Bovenden.
2020 hatten die Mehrheitsfraktionen von SPD und CDU die Forderung der damaligen FWG/FDP-Gruppe nach einer Steuerbefreiung für Tierheimhunde noch abgelehnt. Daraufhin nahm die FDP Bovenden das Thema in ihr Wahlprogramm zur Kommunalwahl 2021 auf.
„Menschen, die sich einen Hund zulegen möchten, wollen wir zur Aufnahme eines Tierheimhundes veranlassen. Die Hunde bekommen dadurch eine neue Chance und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger leisten einen aktiven Beitrag zum Tierschutz“, so die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Constanze Kohn.
„Zukünftig können Mitbürgerinnen und Mitbürger, die einen Hund zum Beispiel aus den Tierheimen in Göttingen, Duderstadt, Northeim oder Osterode aufnehmen, auf Antrag für ein Jahr von der Hundesteuer befreit werden“, zeigt sich Risting abschließend zufrieden mit der Umsetzung des Antrages.