Unser Neujahrsantrag: Erlass einer Baumschutzsatzung im Flecken Bovenden prüfen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Brandes,
die FDP-Fraktion wünscht ein frohes neues Jahr 2023 und stellt für die nächste Sitzung des Gemeinderates folgenden Prüfantrag zur weiteren Beratung im Bau- und Umweltausschuss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den möglichen Erlass einer Baumschutzsatzung im Flecken Bovenden zu prüfen.
Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte geprüft werden:

  • Ist eine Baumschutzsatzung ein abstrakt sinnvolles Instrument, um schützenswerte Bäume im Gemeindegebiet zu erhalten, auch im Vergleich zu anderen Regelungsmöglichkeiten nach dem Naturschutzrecht oder anderen Rechtsgebieten?
  • Welcher ungefähre Verwaltungsaufwand ist für die Erarbeitung und Umsetzung einer Baumschutzsatzung zu erwarten?
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen im räumlichen und sachlichen Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung, bei der Ausgestaltung verbotener Maßnahmen nach dieser Satzung und bei der Festlegung von Ausnahme- und Befreiungstatbeständen?

Das Prüfergebnis ist im Bau- und Umweltausschuss vorzustellen.

Begründung:
Der Baumbestand unserer Gemeinde hat eine große Bedeutung für den Naturhaushalt, das Klima und das Orts- und Landschaftsbild im Flecken Bovenden.
Anders als benachbarte Gemeinden, beispielsweise die Gemeinde Rosdorf und die Stadt Göttingen, verfügt der Flecken Bovenden bisher noch nicht über eine Baumschutzsatzung. Daher sind nur einige wenige Bäume im Gemeindegebiet als Naturdenkmäler nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz geschützt.
  
Wir nehmen wahr, dass der Schutz von Bäumen in unserer Gemeinde bisher nicht näher geregelt ist. Dies fällt besonders im Vergleich zu den in der Regel sehr kleinteiligen Festsetzungen in Bebauungsplänen auf.
Es ist zumindest bemerkenswert, dass für den Erhalt beziehungsweise die gegebenenfalls erforderliche Entfernung von Bäumen auf Privatgrundstücken bisher keinerlei Regelungen im Ortsrecht getroffen sind, während Bauherrinnen und Bauherren an anderer Stelle sogar die Farbe ihrer Dachziegel vorgeschrieben wird.
Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir einen Diskussionsprozess darüber einleiten, ob der Erlass einer Baumschutzsatzung ein sinnvolles Instrument zum Schutz der Bäume im Flecken Bovenden sein kann.
Bei der Ausgestaltung einer möglichen Baumschutzsatzung ist das öffentliche Interesse am Erhalt gewachsener Baumstrukturen gegen die Eigentumsfreiheit der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer abzuwägen.
Diese Abwägung hat durch eine tatbestandliche Eingrenzung der erfassten Bäume nach Art und Größe, durch eine genaue Definition der verbotenen Maßnahmen und durch hinreichende Ausnahme- und Befreiungstatbestände zu erfolgen.
Zugleich ist in der Debatte über den Erlass einer Baumschutzsatzung zu berücksichtigen, welcher Verwaltungsaufwand mit einer solchen Satzung einherginge und ob deren Durchsetzung überhaupt effektiv kontrolliert werden könnte. Die Bewertung dieser Aspekte hängt dabei auch von der Frage ab, welche anderweitigen Gestaltungsmöglichkeiten zum Schutz von Bäumen jenseits einer Baumschutzsatzung in Betracht kommen.
Hierzu sind gegebenenfalls Erfahrungswerte aus anderen Gemeinden einzuholen.
Wir bitten um Überprüfung der vorgetragenen Erwägungen und eine entsprechende Vorstellung im Bau- und Umweltausschuss, um auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse ergebnisoffen über den Erlass einer Baumschutzsatzung beraten zu können.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Risting
(Ratsherr; Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion)

Constanze Kohn
(Ratsfrau; stellv. Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion)