Unser Neujahrsantrag: Gewerbesteuermoratorium bis 2026

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Brandes,

wir wünschen ein frohes neues Jahr 2024 und stellen für die nächste Sitzung des Gemeinderates zur sofortigen Beschlussfassung folgenden Antrag:

Der Gemeinderat des Flecken Bovenden erklärt seine politische Absicht, den Gewerbesteuerhebesatz mindestens bis zum Haushaltsjahr 2026 nicht zu erhöhen.

Begründung:

Im Rahmen des Haushaltsplanes für das Jahr 2024 wurde die Grundsteuer im Flecken Bovenden um 30 Hebesatzpunkte erhöht, die Gewerbesteuer blieb jedoch auf einem konstanten Hebesatz von 360 Punkten. Dies ist positiv zu erwähnen, weil Gemeinden vergleichbarer Größenordnung in unserer Region die Gewerbesteuer erst zum neuen Jahr erhöht haben, so beispielsweise die Gemeinde Rosdorf.
Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten brauchen die Unternehmen im Flecken Bovenden Planungssicherheit, um auch weiterhin wohnortnahe Arbeitsplätze vorhalten zu können. Dabei liegt die steuerpolitische Verlässlichkeit der Kommunalpolitik auch im ureigenen Interesse der Gemeinde, um Abwanderungen von Unternehmen zu verhindern.
Zugleich eröffnet das von uns vorgeschlagene Gewerbesteuermoratorium der Kommunalpolitik die Möglichkeit, die eigene Haushaltspolitik langfristig zu planen und sich dabei angesichts der angespannten Haushaltslage eine gebotene Selbstverpflichtung aufzuerlegen.
Dies erachten wir für zielführender als kurzfristige steuerpolitische Entscheidungen in den nur vierwöchigen Haushaltsberatungen am Ende eines Jahres.
Der vorliegende Antrag beschränkt sich bewusst auf die Haushaltsjahre bis einschließlich 2026, da der aktuell gewählte Gemeinderat insoweit keine Erklärung über die laufende Wahlperiode hinaus abgeben sollte.
Ein über die bisherigen Haushaltsplanungen hinausgehender finanzieller Aufwand entsteht durch das vorgeschlagene Gewerbesteuermoratorium nicht, da die bisherigen Haushaltsplanungen durch dieses lediglich langfristig bestätigt werden.
  
  Eine Beratung des vorliegenden Antrages in einem Fachausschuss erscheint uns in diesem Fall nicht erforderlich, sodass wir ihn zur sofortigen Beschlussfassung in den Rat einbringen. Sollte seitens der Verwaltung eine Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss für erforderlich gehalten werden (vgl. § 5 Abs. 2a der Geschäftsordnung des Rates), so bitten wir um Aufsetzung des Antrages in der Verwaltungsausschusssitzung vor der nächsten Ratssitzung.

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Risting
(Ratsherr; Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion)

Constanze Kohn
(Ratsfrau; stellv. Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion)